In unserem Beitrag vom 18.11.2016 berichteten wir, dass Ärzte, die zum Ausstellen einer Heilmittelverordnung eine Praxissoftware nutzen, ab Januar 2017 eine zertifizierte Software verwenden müssen. Da das Zertifizierungsverfahren für die Software noch nicht abgeschlossen werden konnte, gibt es eine Übergangsfrist für das erste Quartal 2017. Hierauf weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hin.
An der Verpflichtung, die Verordnungen nach den Vorgaben der Heilmittel-Richtlinien und der Vordruckvereinbarungen korrekt und vollständig auszufüllen, ändert sich aber nichts.
Quelle: KBV – http://www.kbv.de/html/1150_26091.php