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24.10.2019

Diabetisches Fußsyndrom: Neue QS-Vereinbarung

Die Anforderungen für eine ambulante Behandlung von Patienten mit diabetischem Fußsyndrom mit der hyperbaren Sauerstofftherapie sind in einer neuen Qualitätssicherungsvereinbarung geregelt. Sie ist zum 1. Oktober in Kraft getreten und ersetzt die Mindestvorgaben des entsprechenden EBM-Anhangs.

Ärzte können die Leistung seit rund einem Jahr ambulant zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung anbieten. Die fachlichen, apparativen, räumlichen und organisatorischen Anforderungen waren übergangsweise in einem Anhang zum EBM geregelt und wurden jetzt in der entsprechenden Qualitätssicherungsvereinbarung konkretisiert…
 

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Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:

KBV: Hyperbare Sauerstofftherapie bei diabetischem Fußsyndrom
Kassenärztliche Vereinigung Hessen – Hyperbare Sauerstofftherapie bei DFS


(Quelle: KBV-Newsletter vom 17.10.2019)