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18.07.2016

DAK gibt Informationen zur Auslegung der 12-Wochen-Frist bei Heilmittelverordnungen

In einem Schreiben an den VDB-Physiotherapieverband gibt die DAK Erläuterungen, wie die 12-Wochen-Frist nach § 8 Abs. 1 S. 4 der Heilmittelrichtlinie auszulegen ist.

Nach eigenen Aussagen, hat die DAK die Prüfungen bei Heilmittelabrechnungen intensiviert. Dadurch hätten sich in den letzten Wochen die Nachfragen von Leistungserbringern erhöht. Mit dem Schreiben vom 5. Juli 2016 gibt die DAK Zentrale mit Beispielen hinterlegte Auskünfte zur Auslegung der 12-Wochen-Frist. Näheres entnehmen Sie bitte dem zum Download bereitgestellten Dokument, das Sie HIER finden.

(Quelle: Information des VDB-Physiotherapieverbandes mit Kopie des Schreibens der DAK an den VDB-Physiotherapieverband)

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