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20.11.2019

Bundeseinheitliche Heilmittel-Preise

Seit dem 1. Juli 2019 gelten bundesweit die gleichen Heilmittelpreise. Hintergrund ist eine gesetzliche Änderung durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Gemäß § 125b Abs. 2 Satz 1 SGB V gelten bundeseinheitlich Höchstpreise, auf die sich der GKV-Spitzenverband und die Heilmittelerbringerverbände auf Bundesebene zuvor verständigt hatten. Die bisher regional- und kassenspezifischen Vergütungsvereinbarungen fallen somit weg.

Die Heilmittelpreise werden nun auf Bundesebene vereinbart, daher ist auch je Heilmittelbereich nur noch eine Preisliste gültig. Die neuen Preise gelten mindestens bis zum 30. Juni 2020 und können frühestens mit Wirkung ab dem 1. Juli 2020 neu vereinbart werden.
 

Die bundesweiten Preislisten finden Sie hier

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(Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Berlin vom 30.10.2019)