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Telematikinfrastruktur für Hebammen
Wir begleiten Sie
Schon jetzt ist die TI im Praxisalltag angekommen. Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken sind bereits miteinander vernetzt, sodass nun weitere Akteure folgen können. Als Hebamme gehören Sie nun dazu.
Ihre Kostenerstattung
Pauschalen zur Einrichtung der Hardware (Kartenterminals und Konnektoren)
Pauschalen für Nutzung, Updates, Service und Support (Softwareanwendungen)
Durch die Refinanzierungsvereinbarung mit dem GKV-Spitzenverband zahlen Hebammen für Ihren TI-Zugang lediglich die gesetzliche MwSt.
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Gerne sind wir auch persönlich für Sie da. Buchen Sie ganz einfach und unverbindlich einen Beratungstermin mit unseren Abrechnungs-Expertinnen. Wir beantworten Ihnen direkt Ihre Fragen.
Wie machen Sie Ihre Ansprüche geltend?
Die Abrechnung der TI-Komponenten erfolgt zwischen berechtigten Hebammen und dem GKV. Dafür wird durch den GKV ein eigenes Beantragungsportal eingerichtet. Schriftliche Übersendung der Unterlagen und Übermittlung via Postweg sind ebenfalls möglich.
Unsere TI-Expert:innen unterstützen Sie gern!
Daniela Hammer | Fachliche Ansprechpartnerin-Hebammen
Tel.: 0281-16394-83
Ute Tümmler
Tel.: 0281-16394-82
Technische Voraussetzungen
- PC oder Laptop mit zugehöriger Fachsoftware und einer stabilen Internetverbindung
- Konnektor für die Anbindung der Praxis/des Betriebs an die Telematikinfrastruktur
- E-Health-Kartenterminal für das Auslesen der Informationen auf der elektronischen Gesundheitskarte
- SMC-B Praxis-/Institutionsausweis für die Authentifizierung der Praxis/des Betriebs als rechtmäßiger Kommunikationspartner in der Telematikinfrastruktur
- Elektronischer Heilberufeausweis als digitaler Ausweis der/des Behandelnden für den Zugriff auf medizinische Anwendungen wie eMedikationsplan oder eRezept
Die von uns eingesetzten technischen Komponenten sind offiziell zertifiziert und zugelassen. Sie passen zu jeder gängigen Verwaltungssoftware und sind schnell und problemlos in Ihr Praxismanagement integrierbar.