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11.10.2016

Hebammen: Abrechnungen nur einmal monatlich zulässig

AOK Bayern wird ab Januar 2017 Mehrfachabrechnungen in einem Monat unbearbeitet zurückgeben

Die AOK Bayern beanstandet, dass Hebammen wiederholt mehrfach in einem Monat Abrechnungen einreichen. Unter Hinweis auf § 7 der Richtlinien der Spitzenverbände der Krankenkassen nach § 302 Abs. 2 SGB V über Form und Inhalt der Abrechnungsverfahren, sei aber nur eine einmalige monatliche Abrechnung zulässig.

Ab dem Januar 2017 will die AOK Bayern strikt darauf achten, dass die Vorgaben der Richtlinien eingehalten werden und jede Mehrfachabrechnung unbearbeitet zurückgeben. Wir raten, auf eine Einhaltung der einmaligen monatlichen Abrechnung zu achten.

(Quelle: Schreiben der AOK Bayern 09/2016)