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26.04.2017

Abrechnung und Datenschutz – Praktische Tipps für die Praxis

Wir haben einen Artikel im VPT MAGAZIN, 01/17, S. 18, von Herrn D. Benjamin Alt, niedergelassener Rechtsanwalt, zum Anlass genommen, unter Mitwirkung von Herrn Alt, einen Beitrag zum Thema Abrechnung und Datenschutz herauszugeben.

Unter den mit Datenschutz befassten Experten besteht weitgehende Übereinstimmung, dass die zu einer Abrechnung nötigen Patientendaten, an externe Abrechnungsunternehmen von den Leistungserbringern weitergegeben werden dürfen, sofern es sich um Abrechnungen für gesetzlich kranken- bzw. unfallversicherte Patienten handelt. Die Legitimation hierzu lässt sich aus den Vorschriften der Sozialgesetzbücher ableiten.

Anders sieht es aber aus, wenn Patienten im Rahmen einer privat mit dem Patienten abzurechnenden Leistungserbringung behandelt werden. Hier ist vor Weitergabe der Patientendaten in jedem Fall und zwingend dessen schriftliches Einverständnis erforderlich. 

Bester Zeitpunkt, um die erforderliche Unterschrift der Patienten einzuholen, ist der Moment, in dem der seit Mai 2013 verpflichtend abzuschließende Behandlungsvertrag abgeschlossen wird. Dabei ist zwingend zu beachten, dass die Patienteneinwilligung in die Datenweitergabe gesondert zu dem Behandlungsvertrag zu unterschreiben ist. Es werden also mindestens zwei Unterschriften benötigt.

Unabhängig davon, dass es für gesetzliche kranken- bzw. unfallversicherte Patienten aktuell keine gesetzliche Notwendigkeit zur Einwilligung gibt, ist es allein schon aus Gründen der Rechtssicherheit und Transparenz gegenüber den Patienten sinnvoll, auch diese mit dem Behandlungsvertrag in die Datenweitergabe einwilligen zu lassen. Dabei ist selbstverständlich für Minderjährige darauf zu achten, dass die Unterschrift vom Erziehungsberechtigten vorzunehmen ist.

Nachfolgend eine Mustererklärung:

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, 

meine Tätigkeit als Therapeut wird zunehmend von zeitraubenden Verwaltungsarbeiten in Anspruch genommen. Dazu zählt auch die Abrechnung der Vergütung meiner therapeutischen Tätigkeiten. Ich habe diese zeitaufwändige und komplizierte Aufgabe der Severins GmbH, Am Lippeglacis 16-18, 46483 Wesel, übertragen. Die Severins GmbH benötigt hierzu Ihre persönlichen Daten in Form von Name und Vorname, Anschrift, Geburtsdatum und Kostenträger, die Behandlungstage, die erbrachten Leistungen und die dazugehörigen Diagnosen. Die Mitarbeiter der Severins GmbH unterliegen gemäß § 203 StGB und den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes der Schweigepflicht und behandeln Ihre Daten mit höchster Vertraulichkeit. 

Ich stimme der Datenweitergabe zum Zwecke der Abrechnung an die Severins GmbH wie oben beschrieben zu

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Ort, Datum                           Unterschrift

Ihre Severins GmbH mit freundlicher Unterstützung von Herrn Rechtsanwalt D. Benjamin Alt, www.rechtsanwaltalt.de