Kundenservice
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24.10.2017

Heilmittel: Zahnärztliche Heilmittelverordnung / Indikationsschlüssel

An dieser Stelle ein wichtiger Hinweis von unserem Kundenservice:
In letzter Zeit konnten wir feststellen, dass auf den „Zahnärztlichen Heilmittelverordnungen“ der Indikationsschlüssel komplett fehlt, oder aber nur unvollständig ausgefüllt wurde. Zum Beispiel wird nur CD1 (Craniomandibuläre Störungen mit prognostisch kurzzeitigem bis mittelfristigem Behandlungsbedarf) eingetragen, anstatt richtigerweise CD1A oder CD1B. Bitte prüfen Sie unbedingt die Verordnung im Vorfeld auf Vollständigkeit, da sonst Absetzungen zu befürchten sind.
Unter dieser Adresse (heilmittelkatalog.de) finden Sie einige Hinweise zur Verwendung des Verordnungsvordrucks für die zahnmedizinische Verordnung.

(Quelle: Kundenservice der Severins GmbH)