Liebe Kundin, lieber Kunde,
die AOK Bayern informiert über eine Verschärfung der Rechnungsprüfung ab dem 01.10.2018 im Bereich Heilmittel. Demnach werden künftig Verordnungen, die nicht vertragskonform abgerechnet wurden, einbehalten und nicht wie bisher, zur Korrektur zurückgegeben.
Insbesondere geht es um folgende Prüfkriterien:
Unterschrift des Versicherten fehlt bzw. andere Unterschrift / Unterschrift i.A. |
Änderungen mit Tipp-Ex, etc. |
Fehlende Angaben der erbrachten Maßnahmen auf der Verordnungsrückseite |
Indikationsschlüssel passt nicht zum Heilmittel |
Abrechnung mit Verordnungskopie |
Medizinische Begründung bei VO a.d.Rf. fehlt |
Behandlungsunterbrechung (nicht dokumentiert) |
Verspäteter Behandlungsbeginn (nicht dokumentiert) |
Fehlende oder unvollständige Diagnosen bei Zahnarztverordnungen |
Diese Informationen wurden uns netterweise von Frau Geismann (podo-consulting) zur Verfügung gestellt.
Ihre Severins GmbH