Zum Inkrafttreten der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) hatten wir Sie mit vielen Informationen versehen. Mittlerweile ist es um das Thema ruhiger geworden.
Bei einer Thematik gibt es jedoch noch Unklarheiten, die wir versuchen wollen, zu klären.
Eine Information behandelte Privatpatienten bzw. Selbstzahler, bei denen wir die Abrechnung für Sie übernehmen.
Wir hatten Ihnen einen Mustertext zur Verfügung gestellt. Hintergrund war, dass Sie bei Privatpatienten vor Weitergabe der Abrechnung an uns, eine Einverständniserklärung des Patienten einholen müssen. Was mit dieser Einverständniserklärung dann zu geschehen hat, ist möglicherweise nicht ausreichend von uns verständlich gemacht worden.
Deshalb noch einige Anmerkungen dazu:
Die Einverständniserklärung (unser Muster oder Ihr eigenes Formular) sichert Sie gegenüber einem Patienten ab, korrekt mit seinen Daten umzugehen. Sie sollten die Erklärung daher auch in der Praxis aufbewahren. Für den Fall der Anforderung durch Patienten, Datenschutzbehören oder stichprobenhafte Prüfung durch uns, können Sie Ihrer Nachweispflicht nachkommen.
Für Ihre Abrechnung benötigen wir die Formulare NICHT.
Unsere Bitte an Sie: Bewahren Sie die Einverständniserklärung in der Praxis auf und verschicken Sie sie bitte nicht mit den Abrechnungsunterlagen.