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09.08.2019

Rückwirkende Absetzungen/Kürzungen durch die IKK classic

Die IKK classic prüft aktuell bereits geprüfte und bezahlte Abrechnungen der vergangenen Jahre auf mögliche Fehler. Sollten dabei Fehler festgestellt werden, wird auch wenn Jahre vergangen sind, rigoros gekürzt. Zurzeit steht das Jahr 2016 im Fokus, die Jahre danach sollen folgen.

Nach Auffassung der IKK classic wurde in diesen Fällen zu Unrecht die damalige Abrechnung bezahlt, sodass es nach Ansicht der Kasse völlig legal sei, rückwirkend Absetzungen vorzunehmen bzw. Rückforderungen geltend zu machen. Die Ansicht der Verbände hierzu ist durchaus eine andere.

Für den Fall, dass Sie betroffen sind, ist es wichtig zu wissen, dass die IKK classic in einigen Fällen die Möglichkeit zur Heilung der Fehler einräumt. Sie können in diesen Fällen einer möglichen Absetzung entgegenwirken. 

In den folgenden Fällen wäre daher das Beheben des behaupteten Verordnungsfehlers durch Sie – nach Rücksprache mit dem ursprünglich verordnenden Arzt – möglich:

Die Verordnungsart wurde nicht angegeben
Erstverordnung wurde falsch angegeben – es müsste eine Folgeverordnung sein
Folgeverordnung wurde falsch angegeben – es müsste eine Erstverordnung oder eine Verordnung außerhalb des Regelfalls sein
Die angegebene Leitsymptomatik (Buchstabe a bis g) passt nicht zum verordneten Heilmittel

Ausführliche Information finden Sie hierzu im Schreiben des Deutschen Verbandes für Physiotherapie (ZVK) – Baden-Württemberg- (s. Originalartikel).

Die IKK classic stellt ein Musterformular zur Verfügung, das Sie nutzen können, falls die Arztpraxis nicht mehr existiert, der verordnende Arzt nicht mehr greifbar ist oder der verordnende Arzt die Änderungen verweigert.

Das erwähnte Musterformular können Sie an DIESER STELLE herunterladen.

Für alle aktuellen Informationen zur weiteren Entwicklung in dieser Angelegenheit besuchen Sie bitte die Info-Seite von PHYSIO-DEUTSCHLAND Baden-Württemberg unter folgendem Link:

https://bw.physio-deutschland.de/aktuelle-themen/absetzungen-der-ikk-classic.html

(Quelle: Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) )