In der Vergangenheit wurden vereinzelt Kunden durch die Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen (ARGE-IK) angeschrieben, dass die Severins GmbH ihre Bankdaten gelöscht hätte, die mit dem Kunden-IK verknüpft seien. Weiterhin wird im Schreiben darum gebeten, die mit dem Kunden-IK verknüpften Daten zu aktualisieren.
Dieser Bitte sollten Sie unbedingt nachkommen, da Sie sonst Gefahr laufen, Ihr zugewiesenes Institutionskennzeichen (IK) zu verlieren.
Zum Hintergrund:
Bei der Verknüpfung des IK mit der Bankverbindung hat sich etwas Grundlegendes geändert. Hat früher ein Leistungserbringer einen Dienstleister (Abrechnungszentrum) zur Leistungsabrechnung beauftragt, so konnte nur das Geschäftskonto des Abrechnungsunternehmens gespeichert werden. Erst später wurde es den Abrechnungsunternehmen möglich, mit einem eigenen Abrechner-IK die Leistungen abzurechnen. Seitdem wird bei der Vergabe des IK die Bankverbindung des Leistungserbringers hinterlegt.
Somit wird gewährleistet, dass eine Leistung, die der Kunde nicht über das Abrechnungszentrum, sondern direkt mit dem Kostenträger abrechnet, auch auf sein Konto überwiesen wird.
Die Severins GmbH hat vor einigen Monaten einige Bankkonten gewechselt oder aufgegeben. Dies wurde der ARGE-IK auch angezeigt. Bei Kunden, die noch die alte Severins-Bankverbindung in ihrem Konto abgespeichert haben, wird diese nun von der ARGE-IK dort gelöscht. Das kann zur Folge haben, dass das komplette IK gelöscht wird.
Sollten Sie also in nächster Zeit einen Brief der ARGE-IK mit der Bitte erhalten, Ihre Daten zu aktualisieren, dann geben Sie bitte Ihre Bankverbindung an – nicht die der Severins GmbH. Lassen Sie bitte nicht die im Schreiben angegebene Frist tatenlos verstreichen, da die ARGE-IK dann vermutlich Ihr IK löschen wird.
(Quelle: Diverse Kundenanschreiben durch die ARGE-IK)