In der Ergotherapie ist das Schiedsverfahren nun erfolgreich abgeschlossen worden und die neuen Preise wurden festgelegt. Die entsprechende Preisliste ist ab dem 01. April 2023 gültig. Sie regelt die um 9,48 % steigende Vergütung für alle ergotherapeutischen Leistungen. Die Preise für Hausbesuchspauschalen sollen um 18.96 % erhöht werden.
Der Beschluss der Schiedsstelle wurde jedoch noch nicht in schriftlicher Form veröffentlicht.
Uns vorliegenden Informationen zufolge können die neuen Preise laut dem GKV-Spitzenverband frühstens zum 15. April 2023 abgerechnet werden. Als Grund hierfür wurden technische Hürden genannt.
Sie sollten also Verordnungen mit Behandlungsdaten ab dem 01. April 2023 vorsorglich erst zum 15. April 2023 zur Abrechnung einreichen. Es ist sonst nicht auszuschließen, dass es zu Absetzungen durch die Kostenträger kommt.
Die Änderungsvereinbarung zur Anlage 2 – Vergütungsvereinbarung hat eine Laufzeit vom 01. April 2023 bis zum 31. März 2024.