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10.06.2022

Anerkenntniserklärungen für Ergotherapeuten müssen bis zum 30.6.2022 abgegeben werden

Am 1. Januar 2022 trat der Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V für Ergotherapie in Kraft. Dieser muss von allen Leistungserbringenden innerhalb von sechs Monaten anerkannt werden, wenn sie ihre Zulassung erhalten möchten. Der Stichtag dafür ist der 30. Juni 2022. Eine mögliche Fristverlängerung ist bisher nicht bekannt.

Ende Mai hatten erst 44 % der zugelassenen Ergotherapeuten die Anerkenntniserklärung unterzeichnet. Deshalb informieren wir noch einmal über die Folgen, die im Falle einer Nicht-Anerkennung eintreten: Bisher zugelassenen Leistungserbringern wird die Zulassung in diesem Fall mit Wirkung zum 30.6.2022 entzogen.

Die Unterlagen zur Anerkennung sind über die Seite des GKV-Spitzenverbandes abrufbar.

 

Quelle: GKV