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15.06.2021

Wichtiges Update zur Anerkenntniserklärung der Podologen

Bereits mit unserem Newsletter vom 15.04.2021 hatten wir Sie über die Notwendigkeit zur  Anerkennung des neuen Podologie-Vertrags nach § 125 informiert.

Der GKV-Spitzenverband gab am 10.06.2021 eine beunruhigende Meldung heraus. Danach haben bis zum 07.06.2021 lediglich 56 % der Podologen in Deutschland diesen Vertrag schriftlich anerkannt.

Prüfen Sie bitte, ob Sie den Vertrag bereits anerkannt haben. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen Sie, damit Ihre Zulassung erhalten bleibt, den Vertrag bis zum 30.06.2021 anerkennen. Ansonsten können Sie keine Leistungen für die gesetzlichen Krankenversicherungen mehr erbringen bzw. mit diesen abrechnen.

Hier noch einmal der Link auf Anlage 6 (Anerkenntnisformular). Senden Sie diese an Ihre zuständige Arbeitsgemeinschaft, die Sie hier finden: ARGE Heilmittelzulassung.

Quelle: https://www.gkv-spitzenverband.de