Um Folgeschädigungen der Füße zu verhindern, können Ärzte eine podologische Therapie ab Juli bei weiteren Indikationen verordnen. Diese müssen mit dem diabetischen Fußsyndrom vergleichbar sein. Das Wichtigste zur Verordnung stellt die KBV in einer neuen Praxisinformation vor.
Podologie umfasst die Behandlung von Schädigungen der Haut und der Zehennägel bei nachweisbaren Gefühlsstörungen der Füße mit oder ohne Durchblutungsstörungen. Ärzte durften sie bisher nur bei Schädigungen infolge eines diabetischen Fußsyndroms zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnen…
Quelle: (Kassenärztliche Bundesvereinigung KBV – www.kbv.de – 25.06.2020)