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16.01.2020

Besonderer Versorgungsbedarf: Manuelle Lymphdrainage bei Lipödem

Ab dem 01.01.2020 ist die manuelle Lymphdrainage bei Lipödem Stadium 1 bis 3 (ICD-10 Codes E 88.20, E 88.21 und E 88.22) als besonderer Versorgungsbedarf eingestuft.

Auch ohne Vorliegen eines Lymphödems als Indikation wird die Diagnose Lipödem für eine manuelle Lymphdrainage zum genannten Datum in die Heilmittel-Richtlinie aufgenommen.

Die hiermit verbundenen Änderungen im Heilmittelkatalog und die Ergänzung der Diagnoseliste der besonderen Verordnungsbedarfe wurden in die entsprechenden Stammdateien für die Verordnungssoftware aufgenommen.

(Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein vom 18.12.2019)