Gesetzlich versicherte Patienten sollen noch schneller einen Termin beim Arzt oder Psychotherapeuten bekommen. Dazu sieht das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das am 11. Mai 2019 in Kraft getreten ist, eine Fülle von Maßnahmen vor.
So sind grundversorgende Fachärzte wie Augenärzte und Orthopäden verpflichtet, seit 1. September 2019 mindestens fünf offene Sprechstunden in der Woche anzubieten. Dazu gibt es finanzielle Anreize, unter anderem auch zur Behandlung neuer Patienten. Praxen erhalten für mehrere Fälle, die im Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) beschrieben sind, extrabudgetäres Honorar. Dazu zählen alle Leistungen einer TSVG-Konstellation, also für einen Patienten, den die Terminservicestelle (TSS) vermittelt hat, einen vom Hausarzt an einen Facharzt vermittelten Patienten, für Neupatienten und für Patienten aus der offenen Sprechstunde. …
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Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:
Bundesministerium für Gesundheit – TSVG
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) – Alles Wichtige im Überblick
Kassenärztlichen Bundesvereinigungen (KBV) – TSVG
(Quelle: KVNO Newsletter vom 11.10.2019)