Die Heilmittelverordnung soll einfacher werden. Am Donnerstag wurden im Gemeinsamen Bundesausschuss neue Regelungen beschlossen, die ab Oktober 2020 gelten. „Wir versprechen uns eine spürbare Entlastung in den Arztpraxen“, sagte KBV-Vorstandsvize Dr. Stephan Hofmeister.
Die KBV hatte das Beratungsverfahren zur Überarbeitung der Heilmittel-Richtlinie inklusive Heilmittel-Katalog im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) angestoßen. Hintergrund waren die immer komplexeren und kaum noch zu überblickenden Vorgaben, die seit der Neufassung der Richtlinie im Jahr 2001 zu bewältigen sind…
Lesen Sie hier den ganzen Artikel
(Quelle: KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung, News vom 19.09.2019)