Liebe Kundin, lieber Kunde,
aktuell erhielten wir ein Absetzungsschreiben der DAVASO GmbH, über eine erbrachte Leistung im Bereich der Ergotherapie, mit folgender Begründung:
„Die nach Heilmittel-Richtlinie festgelegte Altersbeschränkung für die angegebene Diagnosegruppe und / oder Abrechnungspositionsnummer wurde nicht berücksichtigt. Die Originalbelege verbleiben bei der Krankenkasse.“
Das bedeutet:
Der Indikationsschlüssel muss dem Alter angepasst sein.
EN1 – bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
EN2 – nach Vollendung des 18. Lebensjahres
Zu diesem Thema hat die KVB (Kassenärztliche Vereinigung Bayerns) auch einen Hinweis in der aktuellen Ausgabe „Verordnung Aktuell vom 13.09.2019“ veröffentlich:
Frage:
Darf ich die Diagnosegruppe EN1 auch für erwachsene Patienten verwenden?
Antwort:
Nein! EN1 ist längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (= 18. Geburtstag) zu verwenden. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres verwenden Sie bitte EN2. Ausschlaggebend ist das Alter Ihres Patienten am Tag der Ausstellung der Verordnung.
Bitte achten Sie in Zukunft darauf, damit Sie unschöne Überraschungen bei der Abrechnung schon im Vorfeld vermeiden.
(Quelle: Absetzungsschreiben der Davaso GmbH vom 17.09.2019)