Die HEK (Hanseatische Krankenkasse) schrieb uns folgendes:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem Schreiben vom 17.07.2019 (das finden Sie hier) haben wir Sie über die teilweise Rücknahme des Genehmigungsverzichtes für den Bereich Hamburg informiert.
Mit dieser Email möchten wir Ihnen unsere modifizierte FAQ-Liste übersenden (welche Sie hier finden). Mit dem Hinweis, dass wir die Antworten aus datenschutzrechtlichen Gründen nur postalisch oder über die HEK-APP an den Versicherten verschicken werden.
Folgende Möglichkeiten zur Genehmigungsanfrage stehen zur Verfügung:
HEK-Service-App über -> Dokument senden -> Sonstiges -> Foto der Vorderseite der Verordnung |
Per FAX 040-65696-1217 – Vorderseite der Verordnung |
Persönliche Abgabe im Kundenzentrum – Kopie der Vorderseite der Verordnung |
Postalisch an die HEK – Hanseatische Krankenkasse / 22039 Hamburg – Kopie der Vorderseite der Verordnung |
Die Original- Verordnung bleibt bei dem Versicherten, um die Therapie nach der Genehmigungsanfrage zu beginnen. Es muss nicht die Leistungsentscheidung der HEK abgewartet werden.“
(Quelle: HEK – Hanseatische Krankenkasse, Schreiben vom 28.08.2019)