Mit Inkrafttreten des TSVG hat der Gesetzgeber auch die Bearbeitung der Zulassungen auf Landesebene neu geregelt. Ab dem 01.09.2019 wird nur noch eine Stelle pro Bundesland die Bearbeitung von Zulassungsunterlagen bzw. Abgabeberechtigungen aufgrund von Weiterqualifizierungen übernehmen.
Für das Bundesland Bayern wurde hierzu die „Arbeitsgemeinschaft (kurz: ARGE) Heilmittelzulassung Bayern“ gegründet. Künftig werden sich die AOK Bayern und der vdek diese Aufgabe nach Regierungsbezirken teilen.
Zuständig für die Regierungsbezirke:
Oberbayern, Niederbayern und Oberpfalz:
ARGE HEILMITTELZULASSUNG BAYERN
c/o AOK Bayern DLZ Heilmittel
Wackersdorfer Str. 36
92421 Schwandorf
Tel. 09431 210 222
Fax: 09431 210 3114
E-Mail:
oberbayern@heilmittelzulassung.by.de
niederbayern@heilmittelzulassung.by.de
oberpfalz@heilmittelzulassung.by.de
Zuständig für die Regierungsbezirke:
Oberfranken, Unterfranken, Mittelfranken und Schwaben:
ARGE HEILMITTELZULASSUNG BAYERN
c/o Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Bayern
Arnulfstr. 201a
80634 München
Tel. 089 55 25 51-0
Fax: 089 55 25 51-14
E-Mail:
bayern@zulassung-heilmittel.de
Die gesetzlichen Krankenkassen als Träger der ARGE Heilmittelzulassung sind überzeugt, dass die neue ARGE Heilmittzulassung Bayern, die Anliegen der Leistungserbringer unbürokratisch und schnellstmöglich bearbeiten und bei allen Fragen im Rahmen der Zulassung gerne behilflich sein wird.
(Quelle: AOK Bayern, News vom 29.08.2019)