Online-Lernprogramm zur neuen Verordnung (Krankentransport Muster 4)
Die AOK hat ein Online-Lernprogramm entwickelt, mit dem sich Ärzte und ihre Praxisteams über die Verordnung von Krankenfahrten (Muster 4) informieren können und ihr Wissen anhand konkreter Fallbeispiele testen. Wer alle Fragen richtig beantwortet, kann sich ein Zertifikat ausdrucken.
Aber auch für ein Krankentransportunternehmen, das sich einen Überblick verschaffen will, wie eine ordnungsgemäße Verordnung auszusehen hat, ist das Angebot der AOK eine Hilfe.
Hintergrund
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3, 4 oder 5 brauchen die Verordnung ab dem Jahr 2019 für die ärztlich verordneten Krankenfahrten mit Taxi oder Mietwagen nicht mehr ihrer Krankenkasse zur Genehmigung vorlegen. Ziel ist es, die Krankenbeförderung pflegebedürftiger und schwerbehinderter Patienten (Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“) zur ambulanten Behandlung und zurück nach Hause, bzw. ins Heim, zu erleichtern. Die Änderung geht auf das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz zurück.
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(Quelle: AOK Gesundheitspartner, News vom 28.03.2019)