In unserem Newsletter vom 26.02.2019 haben wir eine Information zum Thema „Rezepte der Berufsgenossenschaft gelten nur vier Wochen“, veröffentlicht.
Hierzu erhielten wir nun eine Nachricht vom Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK e.V.), die wir Ihnen hiermit zur Verfügung stellen:
Verordnungen der Berufsgenossenschaften:
Kein Behandlungsabbruch nach 4 Wochen!
In den letzten Tagen erreichten uns viele Anfragen, in denen auf eine öffentlich umlaufende Information hingewiesen wurde, nach der Verordnungen der Berufsgenossenschaften nur 4 Wochen gültig seien und Rezepte demzufolge nach 4 Wochen abgebrochen werden müssten, um einen Vergütungsanspruch zu sichern. Diese Aussage ist falsch. Rechnungskürzungen dürfen aus diesem Grund nicht vorgenommen werden. Dies wurde uns auch noch einmal von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) bestätigt.
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(Quelle: IFK e.V., Nachricht vom 05.03.2019)