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26.02.2019

Rezepte der Berufsgenossenschaft gelten nur vier Wochen!

Herr Frieder Bothner von Physio.de hat in seinem aktuellen Newsletter auf einen interessanten Sachverhalt hingewiesen:

Rezepte der Berufsgenossenschaft gelten nur vier Wochen!

Rezepte der Unfallversicherer (BG) sind etwas anders als Verordnungen der gesetzlichen Krankenkassen. Eine gesonderte Vereinbarung gibt es nicht, sondern mit der Unterschrift auf der Verordnung akzeptiert der Praxisinhaber, was auf der Verordnung aufgeführt ist.

Das ist neben der Bestätigung, dass die fachlichen Voraussetzungen erfüllt sind, auch die Maßgabe, dass das Rezept innerhalb einer Woche begonnen wird und dass es längstens 4 Wochen gültig ist. Auf der Verordnung ist dies im unteren Teil aufgeführt. Die verschiedenen BGen haben diese Frist bisher nicht beachtet, derzeit gibt es aber einige Versicherer, die diese 4-Wochen-Frist eingehalten haben wollen.

Lesen Sie hier den ganzen Artikel von Friedrich Merz!


(Quelle: Physio.de, Newsletter vom 22.02.2019)