Ab Januar 2019 brauchen Patienten mit Pflegegrad 3, 4 oder 5 die ärztlich verordneten Krankenfahrten mit Taxi oder Mietwagen nicht mehr ihrer Krankenkasse zur Genehmigung vorlegen. Die Erleichterung gilt auch bei Verordnungen für Patienten mit Schwerbehinderung.
Die Neuerung geht auf das Pflegepersonalstärkungsgesetz zurück. Damit soll die Krankenbeförderung pflegebedürftiger und schwerbehinderter Patienten (Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“) zur ambulanten Behandlung und zurück nach Hause beziehungsweise ins Heim erleichtert werden.
Gesetzliche Regelung
Im Gesetzentwurf für das Pflegepersonalstärkungsgesetz war zunächst vorgesehen, dass die Erleichterung für die genannten Patientengruppen nur bei Fahrten zum Facharzt gelten soll. Hier konnte die KBV erreichen, dass sie für alle Fahrten zur ambulanten Behandlung beziehungsweise zurück gilt.
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(Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung KdöR -KBV-)
Hier finden Sie noch ein interessantes Dokument von der KBV:
„Krankenbeförderung – Was Praxen zur Verordnung Wissen sollten!“
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