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18.07.2017

Heilmittel: DAK Genehmigungsverfahren in Bremen seit 1. Juli 2017

Die DAK führte zum 1. Juli 2017 im Bundesland Bremen ein Genehmigungsverfahren für Verordnungen außerhalb des Regelfalls ein.
Einer Information der DAK zufolge, hat sie zum 1. Juli 2017 für das Bundesland Bremen ein Genehmigungsverfahren für Verordnungen außerhalb des Regelfalls nach § 8 Abs. 4 der Heilmittel-Richtlinie eingeführt. Dieses Verfahren gilt für alle Maßnahmen der Physikalischen Therapie gemäß Teil 1 Abschnitt D der Heilmittel-Richtlinie für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der bislang geltende Genehmigungsverzicht wird für diese Maßnahmen mit Wirkung nach dem 30.06.2017 zurückgenommen.
Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem Informationsschreiben der DAK, dass Sie hier finden: DAK-Informationsblatt

An dieser Stelle sei noch ein mal darauf hingewiesen, dass Sie die aktuell geltenden Regelungen der einzelnen Krankenkassen zu Genehmigungsverfahren auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes finden.
Hier der Link auf die Webseite des GKV-Spitzenverbandes

(Quelle: Kundenservice der Severins GmbH / Internetseite der DAK – 07/2017)