Bei veränderten Taxi-Preislisten bitte die Preislisten unmittelbar nach Erhalt zur Verfügung stellen
Immer wieder erhalten wir veränderte Taxi-Preislisten zusammen mit den Abrechnungsunterlagen zugeschickt. Grundsätzlich müssen die Preislisten VORAB in unserem System erfasst werden. Erst danach ist die Erfassung der abzurechnenden Verordnung bzw. der Transportscheine möglich. Um Ihnen die rechtzeitige Auszahlung der abzurechnenden Beträge zu gewährleisten, ist es daher notwendig, dass Sie uns die Preislisten sofort nach deren Erhalt zur Verfügung stellen. Nur so kann Ihnen zugesichert werden, dass die richtigen Preise verwendet werden bzw. zur Abrechnung kommen und Sie keine Verzögerung bei der Auszahlung in Kauf nehmen müssen.
05.07.2017