Für AOK Baden-Württemberg und SVLFG in Baden-Württemberg gelten neue Abrechnungsbestimmungen für Fahrten außerhalb der Pflichtfahrgebiete
Die baden-württembergischen Verkehrsverbände und der TVD Baden-Württemberg haben mit der AOK Baden-Württemberg und der SVLFG Änderungen in der Abrechnung von Kranken- und Rollstuhlfahrten außerhalb der Pflichtfahrgebiete vereinbart.
Nach der am 28. April getroffenen Vereinbarung werden Wartezeiten im Regelfall nicht mehr vergütet. Der Regelfall ist, dass sich die Fahrt in zwei separate Beförderungsverträge aufteilt. Diese separaten Fahrten können jeweils mit Besetztkilometern und Grundpauschale abgerechnet werden. Hierzu wurden auch die Vergütungssätze abgeändert und auf die Abrechnung von Besetztkilometern umgestellt.
(Quelle: taxi heute, 5/2017, S. 15)