Das VPT-Magazin gibt auf Bitten des GKV-Spitzenverbandes Hinweise bezüglich der Verwendung neuer Verordnungsvordrucke:
Bei den ab 01.01.2017 zu verwendenden Vordrucken von Heilmitteln wurde im Vergleich zu den bis zum 31.12.2016 gültigen Formularen lediglich ein zusätzliches ICD-10 Feld aufgenommen. Die Angabe eines zweiten ICD-10 Codes ist nur dann erforderlich, um in bestimmten Fällen einen besonderen Verordnungsbedarf nach…
Lesen Sie hier den gesamten Text als PDF-Datei: „GKV: Neue Vordrucke – Klarstellung“
(Quelle: Zeitschrift VPTMAGAZIN 03/2017)