Der GKV-Spitzenverband stellt Listen zur Verfügung, ob und in welchem Umfang die gesetzlichen Krankenkassen auf Genehmigungsverfahren für Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls verzichten.
Die gesetzlichen Krankenkassen können auf ein Genehmigungsverfahren für Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls ganz oder teilweise verzichten. Der GKV-Spitzenverband stellt auf seiner Homepage per Download Listen zur Verfügung, wie sich die einzelnen Krankenkassen hier positioniert haben und hält diese Listen aktuell.
Die Listen sind HIER zu finden!