E-Mail der AOK Bayern:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im DLZ Heilmittel der AOK Bayern erfolgt zum 01.04.2017 (Rechnungseingang) eine Änderung der Arbeitsweise dahingehend, dass unsere kulante Vorgehensweise bei den nachfolgenden Sachverhalten nicht mehr aufrecht erhalten werden kann:
– Nachträgliche Änderungen auf der Vorder- bzw. Rückseite der Verordnung
Erforderliche Änderungen werden nur noch akzeptiert, wenn diese nachvollziehbar erfolgt sind. Keine Verwendung von TIPP EX.
– Unterschrift „i.A.“ ohne klärenden Vermerk
Die rahmenvertraglichen Vereinbarungen sehen vor, dass in den Fällen, in denen der Versicherte aufgrund seiner Erkrankung nicht selbst in der Lage ist zu unterschreiben, die Bestätigung durch eine betreuende Person erfolgen kann.
In diesen Fällen ist jedoch auf der Verordnung ein klärender Vermerk auf der Verordnung anzubringen, wer diese Unterschrift getätigt hat (z.B. Pflegepersonal).
Bisher wurden Verordnungen mit den beiden oben genannten Konstellationen kulanter weise zur Überarbeitung an die Leistungserbringer zurück gegeben und nach erfolgter Korrektur vergütet.
Für weitere Informationen darf ich Sie auf die beigefügten Anschreiben verweisen.
Hier finden Sie die Anschreiben (PDF-Datei) für die jeweiligen Berufsgruppen:
Ergotherapie
Physiotherapie
Podologie
Logopädie
(Quelle: E-Mail der AOK Bayern vom 06.02.2017)