Krankentransport-Richtlinie angepasst – Bestandsschutz für Anspruchsberechtigte der bisherigen Pflegestufe 2
Für Versicherte, die bis zum 31. Dezember 2016 aufgrund der Einstufung in die Pflegestufe 2 einen Anspruch auf Fahrkostenübernahme hatten, gilt Bestandsschutz. Solange diese Patientinnen und Patienten mindestens in den Pflegegrad 3 eingestuft sind, bedarf es für sie keiner gesonderten Feststellung einer dauerhaften Mobilitätsbeeinträchtigung.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat diese Regelung am 15. Dezember 2016 beschlossen. Notwendig wurde der Beschluss, da mit Einführung der Pflegegrade zum 1. Januar 2017 die bisherigen Pflegestufen wegfallen.
22.12.2016