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22.09.2016

Bundesversicherungsamt beanstandet fehlende Rechnungskürzungen bei fehlender Datenübermittlung

Es ist davon auszugehen, dass Krankenkassen vermehrt Abzüge wegen fehlender Datenübermittlung vornehmen werden. Severins-Kunden sind hiervon nicht betroffen.

Das Bundesversicherungsamt (BVA) in Bonn ist die Aufsichtsbehörde für den größten Teil der gesetzlichen Krankenversicherungsträger. Jährlich legt das Amt einen Tätigkeitsbericht für das vergangene Jahr vor und aktuell wurde der Bericht für das Jahr 2015 veröffentlicht.

Das BVA hat im Jahr 2015 Prüfungen vorgenommen, inwieweit Krankenkassen die Möglichkeiten der Rechnungskürzung nutzen, wenn der Leistungserbringer seine Abrechnungen nicht auch in elektronischer Form vornimmt. Dabei wurde festgestellt, dass es wohl immer noch eine hohe Anzahl an Leistungserbringern gibt, die ihre Rechnungen nur in Papierform übermitteln und mehrere Abrechnungsdienstleister wohl generell keine Rechnungskürzungen vornehmen. Die entsprechenden Krankenkassen wurden aufgefordert, dies abzustellen.

Die Severins GmbH übermittelt bei jeder Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen neben den Papierunterlagen die Abrechnungsdaten auch in elektronischer Form. Severins-Kunden waren damit in der Vergangenheit bereits vor entsprechenden Rechnungskürzungen geschützt und können hier auch für die Zukunft unbesorgt bleiben.