Sozialgericht Konstanz entscheidet, dass bei Angabe eines falschen Indikationsschlüssels kein Vergütungsanspruch besteht.
Geklagt hatte eine Ergotherapeutin gegen die AOK Baden-Württemberg. Die Krankenkasse lehnte wegen eines fehlerhaften Indikationsschlüssels einen Vergütungsanspruch ab. Der Richter des Sozialgerichtes Konstanz gaben der AOK recht. Das Urteil ist rechtskräftig.
(Quelle: physiopraxis 6/2016, Georg Thieme Verlag KG, Stuttgart)