Die AOK Rheinland/Hamburg führt nach der Genehmigungspflicht für Ergotherapie nun auch die Genehmigungspflicht für Verordnungen außerhalb des Regelfalls für physiotherapeutische und physikalisch-therapeutische Verordnungen ein.
Wir zitieren aus dem Schreiben der DAK-Gesundheit:
Heilmittel-Verordnungen außerhalb des Regelfalls
Hier: Genehmigungspflicht ab dem Verordnungsdatum 01.04.2016 bzw. 01.07.2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
die AOK Rheinland / Hamburg hat nach dem Widerruf des Genehmigungsverzichtes für Verordnungen außerhalb des Regelfalls im Bereich Ergotherapie ab dem Verordnungsdatum 01.04.2016 nun auch den Genehmigungsverzicht für physiotherapeutische und physikalisch-therapeutische Verordnungen ab dem Verordnungsdatum 01.07.2016 widerrufen.
Hiervon ausgenommen sind die Indikationsbereiche ZN1, AT3, EX4 und LY2 und LY3…
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(Quelle: Schreiben der AOK vom 07.06.2016)